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...der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e. V.

Die Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V." ist ein vom Umweltbundesamt anerkannter Natur- und Umweltschutzverband für den Kernbereich des Hessischen und Bayrischen Spessart.

Wir sind gegen eine subventionsgetriebene, planlose Aufstellung von Windkraftanlagen auf Kosten von Mensch und Natur und gegen die damit einhergehende Zerstörung unserer Wälder und der dort lebenden Tiere.

Um die gesundheitlichen Belastungen für die Menschen durch Schall und Infraschall so gering wie möglich zu halten, fordern wir einen 10-fachen Abstand der Anlagenhöhe. Besonders kritisch wird auch die drohende Verspargelung der Spessart Höhenzüge, der Attraktivitätsverlust der gesamten Main-Kinzig-Region für Touristen und Erholungssuchende sowie die Gefahr, die von sinkenden Immobilienpreisen ausgeht, gesehen.

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Bürgerinitiative Windkraft im Spessart zieht nach zehn Jahren positive Bilanz

Vor zehn Jahren wurde im Biebergemünder Ortsteil Lützel die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur gegründet. Auslöser dafür war die Goldgräberstimmung verschiedener Projektierer von Windkraftanlagen im Main-Kinzig-Kreis, speziell auch in Biebergemünd und Linsengericht. Fast täglich berichtete damals die lokale Presse von neuen Projekten für Windkraftanlagen im Kreis. Offensichtlich war gerade der Naturpark Spessart mit seinen bewaldeten Höhenzügen das bevorzugte Ziel der „Goldgräber“. Viele Kommunen im Main-Kinzig sahen in den versprochenen Pachteinnahmen die Lösung für ihre klammen Haushalte.

Die Befürchtung, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht zu einem Schwerpunktgebiet für die Erstellung von Windkraftanlagen machen wollte, wurde dann in 2013 durch den ersten Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) für Südhessen mehr als bestätigt. Insgesamt wurden auf den Gemarkungen der beiden Gemeinden ca. 3.350 ha als Windkraftvorranggebiete ausgewiesen, wobei ein Teilbereich der Fläche 2-304 auch auf der Gemarkung von Bad Orb liegt. Die Realisierung dieser Pläne hätte zu einer massiven Umzinglung insbesondere der Biebergemünder Ortsteile Bieber, Breitenborn, Lützel und Roßbach mit Windkraftanlagen geführt.

Eine erste überwältigende Bestätigung der Arbeit der Bürgerinitiative zeigte sich dann bei der auf Anregung der BI von der Gemeinde Linsengericht durchgeführten Bürgerbefragung im September 2013. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 70 Prozent sprach sich eine sehr deutliche Mehrheit der Linsengerichter Wähler gegen den Bau von Windkraftanlagen im Linsengerichter Gerichtswald aus. Für die Bürger war ganz offensichtlich der Erhalt des Waldes und der Natur ein sehr wichtiges Ziel. In 2014 folgte dann eine Unterschriftenaktion der BI, in deren Verlauf sich über 2.200 der wahlberechtigten Mitbürger in Biebergemünd für den Erhalt des Naturpark Spessart einsetzten sowie dafür, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlagen betragen soll.

In den letzten zehn Jahren waren viele Mitglieder der BI im Naturschutz tätig, um z.B. durch Kartierung von Horsten oder alter Waldflächen die vielen Lücken in der Erfassung des Artenbestands im westlichen Teil des Naturparks Spessart zu füllen. Ein weiterer Schwerpunkt waren auch die sehr intensiven Untersuchungen zum Vorkommen der streng geschützten Mopsfledermaus in den Wäldern von Biebergemünd und Linsengericht. Neben einem mehrjährigen Langzeitmonitoring wurden in Zusammenarbeit mit der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) auch Netzfänge in Biebergemünd und Linsengericht durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Jahre 2014 bis 2016 brachten den Nachweis diverser Wochenstubenquartiere dieser Art und zeigten, dass es sich bei dem Gebiet rund um Biebergemünd und Linsengericht um einen Hot-Spot der Mopsfledermaus handelt. Inzwischen gilt das hiesige Vorkommen als eines der drei Schwerpunktvorkommen in Hessen und wurde deshalb auch in das Schutzprojekt Mopsfledermaus des Bundesamts für Naturschutz aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dem hessischen Projektleiter ITN (Institut für Tierökologie und Naturbildung) wurden dann in 2020 und 2021 groß angelegte Untersuchungen im Hessischen Spessart im Bereich Biebergemünd und Linsengericht durchgeführt, die erneut die hohe Bedeutung des hiesigen Vorkommens dieser Fledermausart zeigte. Als ein Ergebnis dieses Projekts werden für den Gerichtswald Linsengericht Maßnahmenvorschläge zum Schutz der Mopsfledermaus erarbeitet, die als Nebeneffekt die Artenvielfalt im Gerichtswald insgesamt verbessern sollen. Aufgrund des hohen Engagements im Naturschutz wurde die BI in 2015 vom Umweltbundesamt offiziell als Umwelt- und Naturschutzverband anerkannt. Diese Anerkennung ist mit dem Recht verbunden, bei Verstößen gegen das Umwelt- und Naturschutzrecht rechtlich Schritte einzuleiten.

Im Rahmen der weiteren öffentlichen Beteiligung zum Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen (TPEE) stellte die BI die Ergebnisse ihrer naturschutzrechtlichen Untersuchungen dem Regierungspräsidium Darmstadt zur weiteren Einarbeitung zur Verfügung. Zusammen mit weiteren Untersuchungen und Gutachten führte dies letztendlich dazu, dass sich die Flächenkulisse für Windkraftvorrangflächen letztendlich im genehmigten Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) im Vergleich zu 2013 um ca. 85 Prozent auf nunmehr ca. 500 ha reduziert hat, wobei ein großer Teil auf der Fläche 2-304 zwischen Bad Orb und Bieber liegt. Damit konnte auch die Umzinglung der bereits genannten Ortsteile mit Windkraftanlagen verhindert werden. „Im Namen des gesamten Vorstands möchte ich mich deshalb bei allen BI Mitgliedern und ebenso allen politischen Akteuren bedanken, die uns in den letzten zehn Jahren sehr aktiv unterstützt und damit auch dieses Ergebnis möglich gemacht haben. Mit der sehr großen Windkraftvorrangfläche 2-304 zwischen Bieber und Bad Orb, bzw. mit der Fläche 2-308, die nur 750 m vom Biebergemünder Ortsteil Lützel entfernt liegt, liegt allerdings auch für die Zukunft noch viel Arbeit vor uns, um für alle Beteiligten eine einigermaßen erträgliche Lösung zu finden,“ so der BI Vorsitzende Dr. Berthold Andres.

(lesen Sie hierzu auch die Pressemeldung der GNZ)

aktuelle Meldungen

Einladung zur Infoveranstaltung am 07. März 2024

 „Der Naturpark Spessart zwischen Bieber und Bad Orb
muss FREI von Windkraftanlagen bleiben !!!!!“

Biebertalhalle Bieber, 7. März 2024

 

HessenForst hatte im September 2023 die Vorrangfläche 2-304 zwischen Bad Orb und Biebergemünd für die Bebauung mit Windkraftanlagen (WKA) ausgeschrieben. Inzwischen ist bereits die Vergabe an den WKA-Projektierer Ørsted aus Dänemark erfolgt.

Unsere Visualisierung zeigt, dass bis zu 25 WKA mit einer Höhe von 285 m auf der Windkraft Vorrangfläche 2-304 im südlichen Bereich möglich wären, die nahezu im ganzen Biebertal bis hin nach Kassel sichtbar sind. Für die Einwohner von Bieber würde die Belastung aufgrund des geringen Abstands am stärksten sein.

Welche Nachteile erwarten uns:

·        Wertverluste bei unseren Immobilien können über 20 % betragen

·        Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Lärmemissionen

·        Belästigung durch Schattenwurf

·        Schädigung unserer Trinkwasserquellen

Deshalb fordern wir:

·        Erhalt unserer Heimat als lebenswertes Naherholungsgebiet

·        Keine Waldrodung für WKA – zum Schutz von Fauna und Flora

·        Einen Mindestabstand von 2.000 m zu jeglicher Wohnbebauung

·        Keine optische Bedrängung durch 285 m hohe Windkraftanlagen

·        Die gerechte Verteilung der Windkraftanlagen in Südhessen

Der Naturpark Spessart zwischen Bieber und Bad Orb muss FREI von Windkraftanlagen bleiben, wir laden deshalb zur Informationsveranstaltung am 7. März 2024 um 19:30 Uhr in die Biebertalhalle in Biebergemünd-Bieber ein.

Einladungsflyer Bieber

Einladungsflyer Rossbach / Lanzingen

Einladungsflyer Kassel

 

 

08.11.2023: Visualisierung übertrifft schlimmste Befürchtungen

 

Bad Orb und Bieber sind von Windkraftanlagen auf der Vorrangfläche 2-304 massiv betroffen

Vorrangfläche 2-304 Visualisierung Bieber, Ortsausgang in Richtung Kassel

HessenForst hatte im September 2023 die Vorrangfläche 2-304 zwischen Bad Orb und Biebergemünd für die Bebauung mit Windkraftanlagen (WKA) ausgeschrieben. Da beide Kommunen gleichermaßen von dem Bau von WKA auf dieser Fläche betroffen sind, haben die BI Windkraft im Spessart und Gegenwind Bad Orb in Zusammenarbeit mit der Vernunftkraft Main-Kinzig-Kreis / Naturpark Spessart eine professionelle Simulation in Auftrag gegeben. Bestandteil der Visualisierung sind sowohl Bilder der betroffenen Ortsteile als auch ein Video mit einer Darstellung des gesamten Umfelds. Die Visualisierung wird unter folgendem Link: Visualisierung Bad Orb bereitgestellt.

Die Visualisierung zeigt, dass Windkraftanlagen auf der Fläche 2-304 im südlichen Bereich nahezu im ganzen Biebertal bis hin nach Kassel sichtbar sind, wobei in Bieber aufgrund des geringen Abstands die Belastung der Einwohner durch optische Bedrängung, Schattenwurf und Lärmemission am stärksten sein wird. Im nördlichen Bereich werden die Anlagen wegen ihrer Höhe fast im ganzen Orbtal sichtbar sein. Aufgrund der geringen Distanz zu den sehr hohen Anlagen werden Immobilienbesitzer in Bad Orb und Bieber auch die höchsten Wertverluste erleiden. Vergleichbares gilt auch für Lettgenbrunn, das ebenfalls in direkter Umgebung zu den geplanten Anlagen liegt. „Wer diese Visualisierungen sieht, glaubt doch nicht allen Ernstes die kürzlich gemachte Aussage von Jürgen Staab, dem Vorstand der Energiegenossenschaft Main-Kinzig, dass Windkraft keinen Einfluss auf Immobilienpreise hat“, ärgert sich BI Vorstand Rolf Zimmermann und verweist dabei auf die Studie "Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines", des RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung aus Essen. Die Studie weist anhand von über 3 Millionen Verkaufsangeboten nach, dass der Wertverlust von älteren Immobilien in ländlicher Umgebung je nach Entfernung zu Windkraftanlagen zu einem Preisabschlag von bis zu 23 % führen kann. Zudem hat Bad Orb in den letzten Jahren vieles erfolgreich umgesetzt, um den Wiedereinstieg als Kurstadt zu schaffen. Dieser Erfolg darf nicht durch das Profitstreben von HessenForst oder einzelnen Windkraftprojektierern und Windkraftbetreibern aufs Spiel gesetzt werden.

Die Visualisierung beweist auch, dass entgegen der immer wieder kolportierten Aussage, auf der Vorrangfläche 2-304 würden nur 10 bis 12 Windkraftanlagen errichtet werden, über 25 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 285 m und einer Leistung von ca. 7 MW planerisch machbar sind. Diese Anlagengröße wurde auch beim gemeinsamen Besuch der Vorrangfläche 2-304 im Vorfeld zur Landtagswahl in Hessen von der Energiegenossenschaft Main-Kinzig und dem Grünen Landtagskandidaten Günther Koch genannt. Die geplanten Anlagen würden damit die bereits bestehenden Anlagen auf den „Vier Fichten“ um fast die Hälfte überragen.

„Eine Projektgröße von 10 bis 12 Windkraftanlagen wird von den Projektierern üblicherweise zu Beginn der Bebauung einer größeren Fläche gerne gewählt, da bei Genehmigung eines Windparks durch diese Limitierung eine aufwändigere Umweltverträglichkeitsprüfung häufig entfällt“, erklärt BI Vorstand Dr. Berthold Andres die Vorgehensweise. Anschließend würden dann in einem zweiten Schritt weitere Windkraftanlagen dazu gebaut. Bestätigt wird dieses Vorgehen durch die Windkraftanlagen bei den „Vier Fichten“ in Gründau, wo die bereits bestehenden 12 Anlagen vor kurzem um fünf Anlagen erweitert wurden, bzw. durch die Anlagen der Naturenergie Main-Kinzig in Flörsbachtal, wo seit dem letzten Jahr acht weitere Anlagen in Planung, bzw. im Genehmigungsverfahren sind.

Das wird bei der Bebauung der Fläche 2-304 nicht anders laufen. Der im Main-Kinzig-Kreis bereits berüchtigte Windkraftprojektierer ABO Wind bietet HessenForst inzwischen über 400.000 € Pacht pro Windkraftanlage und Jahr (Quelle: WirtschaftsWoche vom 2. November 2023). „Bei diesen völlig irrational hohen Beträgen gehen wir nicht davon aus, dass sich HessenForst auf nur 10 bis 12 Anlagen beschränken wird“, ergänzt BI Vorstand Rolf Zimmermann, „ganz im Gegenteil, wenn es keinen ausgeprägten Widerstand vor Ort gibt, wird HessenForst sicherlich versuchen, den maximalen Profit aus dieser Fläche herauszuschlagen, egal was die Betroffenen vor Ort dazu sagen.“

Mehrere Faktoren bedingen die große Anzahl an möglichen Windkraftanlagen auf der Vorrangfläche 2-304. Neben der absoluten Größe kommt sie u.a. auch deshalb zustande, weil die Regionalversammlung Südhessen noch kurz vor der diesjährigen Sommerpause sehr „geräuschlos“ festgelegt hat, dass künftig nur noch der Mastfuß einer Anlage innerhalb einer Vorrangfläche liegen muss. Dies vergrößert die bebaubare Fläche einer Vorrangfläche deutlich und Windkraftanlagen rücken damit generell ca. 100 m näher an die Wohnbebauung heran. Einige Anlagen könnten auch in einem Bereich liegen, der eigentlich im gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd vom Regierungspräsidium Darmstadt als Ausschlussfläche festgeschrieben wurde. Bedauerlicherweise hat die Gemeindevertretung Biebergemünd im anschließenden Genehmigungsverfahren des Regionalplans TPEE für Südhessen mit den Stimmen der CDU und SPD einen Antrag der FWG abgelehnt, Widerspruch gegen dieses Vorgehen einzulegen. Windkraftanlagen rücken deshalb nochmals deutlich näher an Bieber heran.

Die Vorstände der BI Windkraft im Spessart und der Gegenwind Bad Orb rufen die Lokalpolitik deshalb auf, alles Mögliche zu unternehmen, um die negativen Auswirkungen des Baus von 285 m hohen Windkraftanlagen auf die Anwohner und den Naturraum Spessart möglichst zu minimieren. Es kann nicht sein, dass der ländliche Raum im Spessart massiv durch den Bau von unzähligen Windkraftanlagen entwertet wird, während in anderen Kreisen wie dem Hochtaunuskreis fast keine Anlagen gebaut werden. Hier ist die Politik gefragt, einen Interessenausgleich zwischen den einzelnen Gebieten in Südhessen zu schaffen.

 

 

30.09.2023: Negative Auswirkungen verharmlost

 

BI stellt Interview-Aussagen von Jürgen Staab zu Windkraftanlagen im Spessart richtig

In der GNZ vom Wochenende hat Jürgen Staab, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Main-Kinzig, in einem Interview einige Sachverhalte zur Planung von Windkraftanlagen auf der Vorrangfläche 2-304 falsch, bzw. stark missverständlich dargestellt. Die BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. stellt einige Punkte richtig.

Lage der Vorrangfläche wird missverständlich dargestellt

Die jetzt zur Bebauung mit Windkraftanlagen ausgeschriebene Fläche 2-304 liegt zwischen Bieber (!), Bad Orb und Jossgrund. Der im Interview nicht genannte Biebergemünder Ortsteil Bieber wäre von Anlagen auf der Fläche 2-304 sogar am stärksten betroffen, da dieser näher als Bad Orb zu den Flächen von Hessen Forst liegt, wogegen Lettgenbrunn zumindest teilweise durch den Beilstein abgeschirmt wird. Die optische Bedrängung durch 250 m hohen Windkraftanlagen wäre für ganz Bieber deshalb am größten.

Blackout wird mit Dunkelflaute verwechselt

Jürgen Staab sollte es eigentlich als Vorsitzender einer Energiegenossenschaft besser wissen. Er verwechselt in seinem Interview die beiden Begriffe „Blackout“ und „Dunkelflaute“. Als Blackout wird ein vollständiger Stromausfall in einem begrenzten Gebiet bezeichnet. Bei dem von Jürgen Staab beschrieben Zustand, wenn z.B. im Winterhalbjahr wenig Sonne scheint und kein Wind weht, handelt es sich um die sogenannte Dunkelflaute. Dieser Zustand kann nicht nur Stunden, wie von Jürgen Staab behauptet, sondern Tage und Wochen andauern und führt letztendlich zu einem „Blackout“, falls nicht zusätzliche Stromlieferanten zur Verfügung stehen. Beispielsweise hatten wir vom 20. bis 29. Januar in diesem Jahr wieder eine ausgesprochene Dunkelflaute, in der Wind und Sonne weniger als 15 Prozent zur Stromerzeugung beitrugen. Dass es bisher noch nicht zu einem flächendeckenden „Blackout“ in Deutschland gekommen ist, verdanken wir hauptsächlich dem Einsatz von alten und extrem klimaschädlichen Braunkohlekraftwerken im Osten Deutschlands und Stromlieferungen aus Atomkraftwerken in Frankreich.

Wertverlust von Immobilien wurde in umfangreichen Studien nachgewiesen

Die Aussage von Jürgen Staab, dass es durch Windkraftanlagen in der Nachbarschaft keine Immobilienwertverluste gäbe, ist falsch. Aus 2019 gibt es beispielsweise vom RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung aus Essen die Studie "Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines", die nachweist, dass der Wertverlust von Immobilien bei 1.000 m Abstand zu Windkraftanlagen durchschnittlich bei 7,1 % liegt, der dann mit zunehmendem Abstand bei 8.000 m bis 9.000 m gegen Null geht. Besonders betroffen sind ältere Häuser in ländlicher Umgebung: Hier beträgt der Preisabschlag bei einem Abstand von 1.000 m bis zu 23 %. Die Autoren der Studie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auswirkungen für Immobilienbesitzer im Einzelfall gravierend sein können. Die Installation einer Windkraftanlage könne für Hausbesitzer einen Vermögensverlust von mehreren zehntausend Euro bedeuten. Für die Studie hat das RWI knapp 3 Millionen Verkaufsangebote ausgewertet. Untersuchungen, die zu ähnlichen Ergebnissen führen, gibt es auch von „Haus & Grund“, einem Verband, der privates Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum in Deutschland fördert.

Vorrangfläche 2-304 „verträgt“ deutlich mehr als 10 bis 12 Windkraftanlagen

Die Aussage von Jürgen Staab, auf der Vorrangfläche 2-304 würden nur 10 bis 12 Windkraftanlagen errichtet werden, ist irreführend. „Diese Anzahl wird von den Projektierern üblicherweise zu Beginn der Bebauung einer größeren Fläche gerne gewählt, da bei Genehmigung eines Windparks durch diese Limitierung eine aufwändigere Umweltverträglichkeitsprüfung häufig entfällt“, erklärt BI Vorstand Dr. Berthold Andres die Vorgehensweise. Anschließend würden dann in einem zweiten Schritt weitere Windkraftanlagen dazu gebaut. Bestätigt wird diese These durch die Windkraftanlagen bei den „Vier Fichten“ in Gründau, wo die bereits bestehenden 12 Anlagen vor kurzem um fünf Anlagen erweitert wurden, bzw. durch die Anlagen der Naturenergie Main-Kinzig in Flörsbachtal, wo seit dem letzten Jahr zusätzliche Anlagen in Planung sind. Eigene Simulationen der BI belegen zudem sehr deutlich, dass auf der Vorrangfläche 2-304 weit mehr als die von Jürgen Staab angegebenen 10 bis 12 Anlagen möglich wären.

Zuwegung nicht vergessen

Beim Thema Flächenversiegelung geht es nicht nur um das Fundament. Die Genehmigungsverfahren gehen beim Bau von Windkraftanlagen von einem Flächenverbrauch von ca. 8.000 m² pro Anlage aus. Dauerhaft werden Reparaturflächen von 3.000 bis 4.000 m² geschottert. Bei seinen Aussagen zum Flächenverbrauch „vergisst“ Jürgen Staab zudem die Zuwegung zu den einzelnen Windkraftanlagen. Bei der Vorrangfläche 2-304 mit einer Größe von ca. 450 ha geht die BI von mehreren Kilometern Straßen im Wald aus, die für den Schwerlastverkehr bis zu einer Tiefe von 80 cm mit Basaltschotter dauerhaft „ertüchtigt“ werden müssen.

Erneuerung von Bad Orb als Kurstadt darf nicht gefährdet werden

Jürgen Staab geht im Interview leider nicht auf die Frage ein, ob er Schaden für Kur und Tourismus in Bad Orb und im Spessart sieht, wohl aus gutem Grund. Für Bad Orb gelten als Kurstadt im Vergleich zu anderen Kommunen besondere Lärmgrenzen, die eingehalten werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für die Reha-Klinik Küppelsmühle, die nur 1.200 m von der Vorrangfläche entfernt liegt. „Allerdings ist eine externe Überprüfung, ob die Betreiber die Vorgaben aus dem Genehmigungsbescheid im Betrieb auch einhalten, teilweise sehr schwierig. Unsere Erfahrungen der letzten Jahre mit den Windkraftanlagen der Naturenergie Main-Kinzig in Flörsbachtal, haben leider gezeigt, dass die Windkraftbetreiber ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nur begrenzt nachkommen und teilweise Gutachten konsequent unter Verschluss halten“, bemängelt Dr. Berthold Andres das Vorgehen der Windkraftbetreiber. In den letzten Jahren hat Bad Orb vieles erfolgreich umgesetzt, um den Wiedereinstieg als Kurstadt zu schaffen. Dieser Erfolg darf nicht durch das Profitstreben von einzelnen Windkraftprojektierern und Windkraftbetreibern aufs Spiel gesetzt werden.

 

 

Vorrangfläche 2-304 zwischen Bieber, Bad Orb und Lettgenbrunn (Auszug TPEE 2019)

Wilde Jagd überm Löschteich

Fledermausexkursion der BI im Rahmen des Biebergemünder Ferienprogramms

Seit über zehn Jahren führt die BI Windkraft im Spessart Untersuchungen zur Entwicklung der Fledermauspopulation im Spessart im Gebiet der Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht durch. Interessierten Kindern sollte im Rahmen des Biebergemünder Ferienprogramms die faszinierende Lebensweise der kleinen, nächtlichen Insektenjäger nähergebracht werden.

Trotz des wechselhaft angesagten abendlichen Wetters fanden sich insgesamt 18 wissbegierige Teilnehmer einschließlich Begleitung im Atelier der Familie Andres in der Lützel ein. Hier gab Dr. Berthold Andres den jungen Teilnehmern in einer kurzen informativen Einführung ein wenig Hintergrundwissen zu den nächtlichen Jägern mit auf den Exkursionsweg. So sind die Fledermäuse die einzigen fliegenden Säugetiere und ihre Beute besteht aus unterschiedlichsten Insekten von Stechmücken bis zu Nachtfaltern. Von den in Deutschland bekannten 20 Fledermausarten findet man im Spessart ca. 12 bis 14 vor.

Die Zuhörer erfuhren, dass die Fledermäuse Ruflaute im Ultraschallbereich aussenden und die Insekten, wie beispielweise Stechmücken, durch die reflektierenden Laute mit den Ohren orten. Ganz spannend waren auch die Fledermauspräparate, die die Biologin Dr. Yvonne Walther zur Demonstration mitgebracht hatte. Den Teilnehmern ermöglichte dies einen schönen Vergleich der unterschiedlichen Größen und Gestalt von Fledermäusen, wie z.B. der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus.

Bestückt mit zwei Fledermaus-Detektoren ging es dann endlich hinaus, zunächst durchs Dorf Lützel, wo die beiden Exkursionsleiter auf mögliche Fledermausquartiere an unterschiedlichen Häuserfassaden und Kaminen hinwiesen. Bei der Sanierung von Gebäudefassaden sollten Tierfreunde immer darauf achten, nicht alle Lücken und Spalten weg zu sanieren, die gerade Fledermäusen die Chance für eine Behausung liefern. Auch auf die Möglichkeit, spezielle Fledermauskästen aufzuhängen, wurde hingewiesen. Auf dem Weg zum Forsthaus Lützel tackerte es dann schon laut in den Detektoren und über die Köpfe der Gruppe flitzten zur Freude von Kindern und Erwachsenen die ersten Zwergfledermäuse. Man war geneigt, den Kopf einzuziehen, so nahe flogen die Tiere unbeirrt über die Gruppe hinweg.

Um das Forsthaus herum schwirrten dann zahlreiche Zwerg- und andere Fledermäuse kreuz und quer durch die Luft. Die Gruppe staunte nur so über die Flugkünste und zackigen Bewegungen der kleinen Tiere. Weiter ging es Richtung Löschteich mit dem Highlight der abendlichen Tour: Wasserfledermäuse. In geringer Höhe flogen diese unermüdlich und pfeilschnell über den stillen Teich hinweg, wobei sie hier und da ein Insekt an der Oberfläche ergatterten. Kinder wie erwachsene Teilnehmer waren begeistert und nahmen dieses faszinierende Erlebnis gemeinsam mit einem besseren Verständnis für die fliegenden, nächtlichen Jäger mit nach Hause (Copyright Bild: Dietmar Nill).

(hier finden Sie den Beitrag der GNZ dazu)

 

 

Beitrag unserer BI zur AGFH-Tagung in Butzbach am 05.11.2022

Vortrag "Theorie und Praxis der Fledermausabschaltungen und Gondelmonitoring am Beispiel von zwei Windparks im MKK im Zeitraum von 2014 bis 2021" anlässlich der AGFH-Tagung in Butzbach am 5. November 2022

Tote Fledermaus unter Windkraftanlage

Untersuchungen zeigen, dass in Deutschland jedes Jahr Hunderttausende von Fledermäusen durch Windkraftanlagen zu Tode kommen. Die Tötung streng geschützter Tiere wie Fledermäuse ist aber europarechtlich, umgesetzt im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), verboten. Deshalb werden seit einiger Zeit Windparks bei hoher Fledermausaktivität abgeschaltet, um Verstöße nach BNatSchG § 44 (Tötung geschützter Tiere) zu vermeiden. Zur Festlegung der Abschaltparameter wird üblicherweise in den ersten Betriebsjahren die Aktivität der Fledermäuse über ein sogenanntes Gondelmonitoring an den Windkraftanlagen ermittelt.

Da die Umsetzung der Vorgaben aus den Genehmigungsbescheiden in der Praxis offensichtlich nicht so einfach ist, hat sich die BI Windkraft im Spessart beispielhaft anhand zweier Windparks im Main-Kinzig Kreis etwas näher damit befasst. Die BI wertet seit 2014 für diese Windparks die Genehmigungsbescheide, die Gutachten zum Fledermaus-Monitoring und die entsprechenden Betriebsprotokolle aus, um einen Einblick zu erhalten, wie die Umsetzung in der Praxis tatsächlich funktioniert. Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass, zumindest für die beiden Beispiele aus dem MKK, bei der Umsetzung der Vorgaben in die Praxis doch einige Probleme aufgetreten sind, die letztendlich Auswirkungen auf die Tötungswahrscheinlichkeit der vorkommenden Fledermäuse haben können.

Im Rahmen der diesjährigen AGFH-Tagung (Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen) am
5. November 2022 in Butzbach wurden von Dr. Berthold Andres jetzt die Ergebnisse der eigenen Auswertungen vorgestellt. Als zusammenfassendes Fazit sind folgende Punkte zu nennen:

·        Die eingesetzte Messtechnik muss für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sein

·        Aufgrund der hohen Anforderungen sollten Gutachter ihre Eignung für entsprechende Untersuchungen nachweisen

·        Top-Down Ansatz, d.h. Abschaltzeiten und Parameter im Genehmigungsbescheid eher „Fledermaus freundlich“ auslegen. Kürzere Abschaltzeitzeiten und „Betreiber freundliche“ Parameter müssen während der Betriebszeit erst durch ein Gondelmonitoring validiert werden

·        Anwendung von Abschaltzeiten und Parameter aus den ersten Betriebsjahren ohne weitere Betrachtung während der Restlaufzeit von ca. 15 bis 18 Jahren erscheint kritisch

·        Einführung eines „Fledermaus freundlichen“ Betriebs könnte an älteren Anlagen ohne derzeitige Abschaltung zu einer deutlichen Reduzierung der Schlagopferzahlen führen

(lesen Sie hier den ganzen Beitrag)

 

 

Mai 2022 - 10 Jahre Bürgerinitiative Windkraft im Spessart

Bürgerinitiative Windkraft im Spessart zieht nach zehn Jahren positive Bilanz

Vor zehn Jahren wurde im Biebergemünder Ortsteil Lützel die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur gegründet. Auslöser dafür war die Goldgräberstimmung verschiedener Projektierer von Windkraftanlagen im Main-Kinzig-Kreis, speziell auch in Biebergemünd und Linsengericht. Fast täglich berichtete damals die lokale Presse von neuen Projekten für Windkraftanlagen im Kreis. Offensichtlich war gerade der Naturpark Spessart mit seinen bewaldeten Höhenzügen das bevorzugte Ziel der „Goldgräber“. Viele Kommunen im Main-Kinzig sahen in den versprochenen Pachteinnahmen die Lösung für ihre klammen Haushalte.

Die Befürchtung, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht zu einem Schwerpunktgebiet für die Erstellung von Windkraftanlagen machen wollte, wurde dann in 2013 durch den ersten Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) für Südhessen mehr als bestätigt. Insgesamt wurden auf den Gemarkungen der beiden Gemeinden ca. 3.350 ha als Windkraftvorranggebiete ausgewiesen, wobei ein Teilbereich der Fläche 2-304 auch auf der Gemarkung von Bad Orb liegt. Die Realisierung dieser Pläne hätte zu einer massiven Umzinglung insbesondere der Biebergemünder Ortsteile Bieber, Breitenborn, Lützel und Roßbach mit Windkraftanlagen geführt.

Eine erste überwältigende Bestätigung der Arbeit der Bürgerinitiative zeigte sich dann bei der auf Anregung der BI von der Gemeinde Linsengericht durchgeführten Bürgerbefragung im September 2013. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 70 Prozent sprach sich eine sehr deutliche Mehrheit der Linsengerichter Wähler gegen den Bau von Windkraftanlagen im Linsengerichter Gerichtswald aus. Für die Bürger war ganz offensichtlich der Erhalt des Waldes und der Natur ein sehr wichtiges Ziel. In 2014 folgte dann eine Unterschriftenaktion der BI, in deren Verlauf sich über 2.200 der wahlberechtigten Mitbürger in Biebergemünd für den Erhalt des Naturpark Spessart einsetzten sowie dafür, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlagen betragen soll.

In den letzten zehn Jahren waren viele Mitglieder der BI im Naturschutz tätig, um z.B. durch Kartierung von Horsten oder alter Waldflächen die vielen Lücken in der Erfassung des Artenbestands im westlichen Teil des Naturparks Spessart zu füllen. Ein weiterer Schwerpunkt waren auch die sehr intensiven Untersuchungen zum Vorkommen der streng geschützten Mopsfledermaus in den Wäldern von Biebergemünd und Linsengericht. Neben einem mehrjährigen Langzeitmonitoring wurden in Zusammenarbeit mit der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) auch Netzfänge in Biebergemünd und Linsengericht durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Jahre 2014 bis 2016 brachten den Nachweis diverser Wochenstubenquartiere dieser Art und zeigten, dass es sich bei dem Gebiet rund um Biebergemünd und Linsengericht um einen Hot-Spot der Mopsfledermaus handelt. Inzwischen gilt das hiesige Vorkommen als eines der drei Schwerpunktvorkommen in Hessen und wurde deshalb auch in das Schutzprojekt Mopsfledermaus des Bundesamts für Naturschutz aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dem hessischen Projektleiter ITN (Institut für Tierökologie und Naturbildung) wurden dann in 2020 und 2021 groß angelegte Untersuchungen im Hessischen Spessart im Bereich Biebergemünd und Linsengericht durchgeführt, die erneut die hohe Bedeutung des hiesigen Vorkommens dieser Fledermausart zeigte. Als ein Ergebnis dieses Projekts werden für den Gerichtswald Linsengericht Maßnahmenvorschläge zum Schutz der Mopsfledermaus erarbeitet, die als Nebeneffekt die Artenvielfalt im Gerichtswald insgesamt verbessern sollen. Aufgrund des hohen Engagements im Naturschutz wurde die BI in 2015 vom Umweltbundesamt offiziell als Umwelt- und Naturschutzverband anerkannt. Diese Anerkennung ist mit dem Recht verbunden, bei Verstößen gegen das Umwelt- und Naturschutzrecht rechtlich Schritte einzuleiten.

Im Rahmen der weiteren öffentlichen Beteiligung zum Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen (TPEE) stellte die BI die Ergebnisse ihrer naturschutzrechtlichen Untersuchungen dem Regierungspräsidium Darmstadt zur weiteren Einarbeitung zur Verfügung. Zusammen mit weiteren Untersuchungen und Gutachten führte dies letztendlich dazu, dass sich die Flächenkulisse für Windkraftvorrangflächen letztendlich im genehmigten Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) im Vergleich zu 2013 um ca. 85 Prozent auf nunmehr ca. 500 ha reduziert hat, wobei ein großer Teil auf der Fläche 2-304 zwischen Bad Orb und Bieber liegt. Damit konnte auch die Umzinglung der bereits genannten Ortsteile mit Windkraftanlagen verhindert werden. „Im Namen des gesamten Vorstands möchte ich mich deshalb bei allen BI Mitgliedern und ebenso allen politischen Akteuren bedanken, die uns in den letzten zehn Jahren sehr aktiv unterstützt und damit auch dieses Ergebnis möglich gemacht haben. Mit der sehr großen Windkraftvorrangfläche 2-304 zwischen Bieber und Bad Orb, bzw. mit der Fläche 2-308, die nur 750 m vom Biebergemünder Ortsteil Lützel entfernt liegt, liegt allerdings auch für die Zukunft noch viel Arbeit vor uns, um für alle Beteiligten eine einigermaßen erträgliche Lösung zu finden,“ so der BI Vorsitzende Dr. Berthold Andres.

(lesen Sie hierzu auch die Pressemeldung der GNZ)

mögliche WKA-Flächen nach TPEE

03.05.2022 - BI Windkraft im Spessart
Vorstand für weitere 2 Jahre bestätigt

Visualisierung WKA Fläche 2-304

Jahreshauptversammlung der Bürgerinitative "Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur"

Die gut besuchte Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ (JHV) fand am 03.05.2022 im Dorfgemeinschaftshaus in Biebergemünd-Breitenborn statt. Der Vorsitzende Dr. Berthold Andres begrüßte alle Mitglieder und stellte die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Nach Entlastung des gesamten Vorstands erfolgten turnusmäßig Neuwahlen des Vorstands. Einstimmig wurde der bisherige Vorstand wieder gewählt und der Vorstand um einen weiteren Beisitzer vergrößert.

Berthold Andres berichtete über wichtige Ereignisse des vergangenen Jahres. Das Klageverfahren der BI gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt für sechs Windkraftanlagen am Rosskopf in Flörsbachtal zieht sich weiter in die Länge und geht demnächst ins fünfte Jahr. Für die BI ist nicht nachvollziehbar, dass 200 m hohe Windkraftanlagen mitten im Wald gebaut und jahrelang betrieben werden können, obwohl über anhängende Klagen noch nicht entschieden wurde. Ein Schwerpunkt der Arbeit im vergangenen Jahr war wiederum die Beteiligung der BI als anerkannter Naturschutz- und Umweltverbandverband am BfN (Bundesamt für Naturschutz) Schutzprojekt für die Mopsfledermaus. In Zusammenarbeit mit dem hessischen Projektleiter ITN (Institut für Tierökologie) wurde in 2021 eine groß angelegte Untersuchung des Schwerpunktvorkommens der streng geschützten Mopsfledermaus im Hessischen Spessart durchgeführt, die erneut die hohe Bedeutung des hiesigen Vorkommens dieser Fledermausart zeigte. Als Ergebnisse des Projekts werden unter anderem für den Gerichtswald Linsengericht Maßnahmenvorschläge zum Schutz der Mopsfledermaus erarbeitet, die als Nebeneffekt die Artenvielfalt im Gerichtswald insgesamt verbessern sollen. Die Vorschläge werden durch den Projektleiter ITN in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Linsengericht vorgestellt.

Das Negativbeispiel Gründau zeigt, dass sauberes Trinkwasser auch im Main-Kinzig-Kreis keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Vorstand Hans Dickert stellte deshalb ein Gutachten zur möglichen Gefährdung des Trinkwassers durch die Windkraftvorrangfläche 2-304 nördlich von Bieber vor. Insgesamt liegen im Einzugsgebiet dieser Vorrangfläche acht Quellen, die für die Trinkwasserversorgung von großer Bedeutung sind. Das Gutachten hat mögliche Zusammenhänge zwischen dem notwendigen Schutz von Trinkwasser und dem Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in diesem Bereich beurteilt. Aus fachlicher Sicht besteht im Schadensfall ein nicht kalkulierbares Risiko einer möglichen Kontamination des Grundwassers. Je nach Lage einer möglichen Windkraftanlagen-Baustelle könnten einige Wasserschutzgebiete und deren Gewinnungsanlagen von massiven Verunreinigungen betroffen sein. Da in den letzten Jahren bereits erhebliche Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung in Biebergemünd aufgetreten sind, wurde in der JHV beschlossen eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers mit den Verantwortlichen der Gemeinde Biebergemünd nochmals zu thematisieren. Gleiches gilt auch für die Stadt Frankfurt, die ebenfalls große Mengen an Trinkwasser aus diesen Quellen bezieht.

Für diese Vorrangfläche stellte der Vorstand auch eine kürzlich erstellte Visualisierung von 22 Windkraftanlagen mit Blick über Bieber vor. Einige Anlagen könnten in einem Bereich der Vorrangfläche 2-304 stehen, der eigentlich im gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd durch den geringen Abstand zu Bieber für den Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen war. „Gerade die hohe optische Bedrängung durch die Anlagen in der ersten Reihe zeigt, wie wichtig für uns Bieberer eine Verteidigung des eigenen Flächennutzungsplans gewesen wäre. Leider wurde ein entsprechender Antrag der FWG für einen Einspruch gegen den Regionalplan TPEE durch die Mehrheit von CDU und SPD mit für uns nicht nachvollziehbaren Argumenten verhindert“, fasste BI Vorstand Hans Dickert sein Bedauern über die damalige Fehlentscheidung der Gemeindevertretung zusammen und hofft auf eine aktivere Unterstützung der Betroffenen in der Zukunft.

Zum Abschluss der Versammlung wurde ein Film über das BfN Schutzprojekt Mopsfledermaus gezeigt, der über die Homepage www.mopsfledermaus.de des Projekts öffentlich zugänglich ist. Der Film gibt einen guten Überblick über die Gefährdung der Mopsfledermaus und ist zugleich ein eindringlicher Appell für notwendige Schutzmaßnahmen. Am Ende eines informativen und erfolgreichen Abends dankte der Vorsitzende Dr. Berthold Andres den Mitgliedern für ihre zuverlässige Hilfe und Unterstützung.

27.08.2021: Gesprächsrunde der BI mit den Bürgermeisterkandidaten für die Wahl 2021

Parallel zur Bundestagswahl findet am 26.09.2021 auch die Wahl des neuen Bürgermeisters in Biebergemünd statt.

Zur Bürgermeisterwahl treten die Kandidaten Matthias Schmitt und Simon Beck an. Beiden Kandidaten haben wir von Seiten des Vorstands bei einem längeren Gespräch u.a. Fragen zu ihrer Position zum Ausbau der Windkraft in Biebergemünd und zu ihrem Naturschutzkonzept für die Gemeinde gestellt. Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns die künftige Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und den Gemeindegremien, die in der Vergangenheit leider nicht ganz optimal war.

 

Die Zusammenfassung der beiden Gespräche mit allen Fragen und Antworten finden Sie hier.