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  • Daten des Windatlas berücksichtigen nicht die Geländestrukturen im Wald

    Damit die Bürger im Vorfeld eine Schaden-/Nutzen-Bilanz ziehen können, fordert die BI im Vorfeld eine gesicherte Windmessung, um die zu erwartende Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu prüfen. Bisher lägen nur die im „Windatlas Hessen“ ausgewiesenen Windgeschwindigkeiten vor, die jedoch nur als erste Orientierungshilfe für die Planungsbüros zu sehen seien. Der „Windatlas“ beruhe auf Daten, die in fünf bis 15 Metern Höhe gemessen, hochgerechnet und anhand von Daten aus bestehenden Windkraftanlagen validiert wurden. Dieses Verfahren berücksichtige aber nicht die Besonderheiten der Nutzung von Windenergie im Wald. Waldstandorte müssten jedoch wegen ihrer komplexen Geländestrukturen und strömungsbedingten Turbulenzen völlig differenziert betrachtet werden, da die Windgeschwindigkeit in den meisten Fällen von den Hochrechnungen abweiche. Der TÜV Süd weise darauf hin, in Waldgebieten sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Windgeschwindigkeit niedriger sei als in den Potenzialkarten ausgewiesen. Als grober Schätzwert gehe man davon aus, dass bei einem Waldgebiet mit einer durchschnittlichen Baumhöhe von 30 Metern die abgelesene Windgeschwindigkeit real um etwa 0,2 bis 0.3 Meter pro Sekunde niedriger ausfalle. Wenn noch keine Windkraftanlagen in diesem Gebiet mit vergleichbaren Bedingungen gebaut wurden und als Vergleichswert herangezogen werden können, seien Fehler von mehr als 0,5 Meter pro Sekunde möglich. Dieser Sachverhalt sei bei den bisher kommunizierten Werten der Windhöffigkeit am Franzosenkopf nicht berücksichtigt worden, kritisiert die BI. So könnten sich die angegebenen Windgeschwindigkeiten von mehr als 5,75 Meter pro Sekunde (in 140-Meter-Naben-Höhe) in großen Teilen der ausgewiesenen Windpotenzialfläche am Franzosenkopf als falsch herausstellen. 

  • Langzeit-Windmessung gibt Aufschluss über Wirtschaftlichkeit

    Damit eine verlässliche Planung vorgenommen werden könne, gebe es keine Alternative zu einer mehrmonatigen Langzeit- Windmessung mittels großer Windmasten. Mittlerweile führten viele Gemeinden mit WKA-Bauvorhaben in Waldgebieten diese Messungen durch, um im Vorfeld eine seriöse Abwägung von Schaden und Nutzen vornehmen zu können. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen am Franzosenkopf könne nur eine Langzeit- Windmessung zeigen, ob die notwendigen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten erlangt würden. Darüber hinaus weise das vorgestellte avifaunistische Gutachten bereits auf das Vorkommen kollisionsgefährdeter Fledermausarten hin, was zwangsläufig zu einem zeitweisen Abschalten der Anlagen führen werde. Auf die Häufigkeit der Abschaltungen werde im Gutachten nicht eingegangen, doch sei damit zu rechnen, dass zwischen Mai und September bei Windgeschwindigkeiten unter 6 Metern pro Sekunde und ab 10 Grad Temperatur drei Stunden vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang abgeschaltet werden müsse. 

  • Investoren messen erst nach Errichtung

    Immer wieder werde behauptet, dass Investoren ohnehin Windmessungen vornähmen, was jedoch in der Realität meist erst nach Errichtung der Windräder erfolge. Leider gebe es bereits heute Beispiele unrentabler WKA, wo dubiose Investoren besondere „Geschäftsmodelle“ und Ziele verfolgten. Umso bedeutsamer sei ein vorgeschaltetes Verfahren mit einer fundierten Windmessung vor Ort, die echte Daten für die standortbezogene Wirtschaftlichkeitsanalyse liefere und deshalb eine Grundvoraussetzung für die Bürgerbefragung sei. Eine Windmessung halte die Gemeinde bislang nicht für nötig und verlasse sich auf die Angaben der Planungsbüros. Sicherlich koste eine solche Langzeitmessung zusätzlich Geld, jedoch sollte man nach Meinung der BI im Vorfeld auf Nummer Sicher gehen und prüfen, ob genug Wind weht, bevor der Wald geopfert werde.

  • BI erwartet ganzheitliches Denken gemäß dem Nachhaltigkeitsprinzip

    Die BI erwartet von den Politikern und Volksvertretern strategisches und damit langfristiges und ganzheitliches Denken, das auf dem Nachhaltigkeitsprinzip und der Berücksichtigung ökologischer Grundsätze beruhe. Sie fordert eine Abwägung zwischen dem Nutzen der Windenergie, der maßgeblich von der Windhöffigkeit bestimmt werde, und den Schutzgütern, die durch die Errichtung von WKA verletzt würden.