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  • 10.09.2020 Keine Sondergesetze für juwi, Renertec und Co!

    Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur fordert von den fünf Bundestagsabgeordneten aus dem Main-Kinzig-Kreis, namentlich Bettina Müller (SPD), Katja Leikert (CDU), Mariana Harder-Kühnel (AfD), Sascha Raabe (SPD) und Peter Tauber (CDU), sich bei den anstehenden Beratungen zum geplanten Investitionsbeschleunigungsgesetz für den Natur- und Landschaftsschutz und gegen den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf auszusprechen

    Auf Drängen der Windkraftlobby wurde von der Bundesregierung in den letzten Monaten still und leise ein Gesetzesentwurf geschaffen, der bei Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen den Rechtsweg massiv beschneidet. Die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern und Verbänden vor Ort sollen dadurch drastisch eingeschränkt werden. Gerichtsverfahren werden künftig auf eine Instanz reduziert und die aufschiebende Wirkung von Klagen bei Gerichtsverfahren soll wegfallen. Im Klartext bedeutet das, dass beispielsweise Projektierer von Windkraftanlagen in Zukunft bereits vor einer gerichtlichen Prüfung der Einsprüche von Naturschutzverbänden mit der Rodung von Waldflächen und dem Bau von Windkraftanlagen beginnen könnten. Der Bau von Windkraftanlagen kann somit in ländlich geprägten Landkreisen wie dem Main-Kinzig-Kreis in Zukunft noch schneller gegen den Widerstand vor Ort durchgedrückt werden. „Das Gesetz würde bei uns zu einer noch höheren Belastung führen, da jetzt auch naturschutzrechtlich problematische Gebiete wesentlich einfacher mit Windkraftanlagen bebaubar werden. Deshalb erwarten wir von unseren Bundestagsabgeordneten aus dem Main-Kinzig-Kreis, dass sie sich für die hiesigen Bürger und den Wald im Naturpark Spessart entscheiden und nicht für die kurzfristigen Profite von juwi, Renertec und Co“, fasst der Vorsitzende Berthold Andres die Position der Bürgerinitiative zusammen.

    Der Gesetzgeber setzt mit diesem Entwurf jetzt ganz offensichtlich auf Konfrontation statt Kooperation mit den Bürgern. Der Schuss könnte für die Windkraftprojektierer allerdings auch nach hinten losgehen: Es ist zu erwarten, dass durch das geplante Gesetz in der Realität neue Risiken für Projektierer und Betreiber entstehen. Und zwar dann, wenn beklagte Projekte zwar im Hauruck Verfahren genehmigt und fertig gestellt werden, aber dann letztendlich im Gerichtsurteil negativ beschieden und schlimmstenfalls rückgebaut werden müssten. Der Schaden für die Natur lässt sich aber dann meistens nicht mehr rückgängig machen.

    Rolf Zimmermann, Stellvertretender Vorsitzende der BI, kann sich nur wundern: „Da die Windenergie selbst nach über 20 Jahren extensiver Subvention nach den letzten verfügbaren Daten des Bundeswirtschaftsministeriums nur 3 % zum Primärenergieverbrauch in Deutschland beiträgt, ist für uns die Sonderbehandlung eines einzelnen Industriezweigs durch die Politik nicht nachvollziehbar. Offensichtlich hat die Windkraftlobby in den letzten Jahren eine sehr gute Arbeit in Berlin gemacht.“

  • 21.07.2020 Bettina Müller bereits im Wahlkampfmodus für Kommunalwahl 2021

    Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur hält den kürzlich in der GNZ veröffentlichten Kommentar der SPD Bundestagsabgeordneten Bettina Müller zur Windkraftdebatte in Flörsbachtal für reines Wahlkampfritual. Anstatt sich endlich auch einmal für eine akzeptable Lösung für den Ausbau der Windkraft im Main-Kinzig Kreis einzusetzen, macht es sich Frau Bettina Müller in ihrem Kommentar sehr einfach. Sie erschöpft sich in den üblichen Politikerphrasen wie „für ein mehr Miteinander zu werben“ und der durchsichtigen Diskreditierung von politischen Gegnern. Die letzten Jahre haben leider auch schmerzlich gezeigt, dass die SPD nach einer Wahl immer wieder sofort in einen Windkraft Ruhemodus umschaltet.

    Was das „für ein mehr Miteinander zu werben“ betrifft, hat sich die SPD nach Einschätzung der BI in den letzten Jahren auch nicht wirklich um eine Zusammenarbeit mit den Betroffenen im Main-Kinzig Kreis bemüht. Ein herausragendes negatives Beispiel dazu war die Aussage des heutigen Landrats Thorsten Stolz, der windkraftkritischen Bürgerinnen und Bürgern bereits zu Beginn der ganzen Diskussion erst einmal „schizophrene Züge“ bescheinigte. Auch auf lokaler Ebene ist heute nichts von einem Wunsch nach Zusammenarbeit zu spüren. „Seitens unserer BI haben wir in den letzten Jahren immer wieder das Gespräch mit der SPD in Biebergemünd gesucht, um gemeinsam in der verfahrenen Situation rund um den Regionalplan Windkraft für Südhessen und den Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde eine Lösung zu suchen. Leider wurden aber unsere Gesprächsangebote von der Biebergemünder SPD stets abgeblockt. Die wohlklingende Aussage von Bettina Müller „für ein mehr Miteinander zu werben“ klingt für uns daher ziemlich zynisch“, fasst BI Vorstand Berthold Andres die Situation in Biebergemünd zusammen.

    Mit Angriffen auf ihren politischen Gegner versucht Frau Bettina Müller jetzt ganz offensichtlich vor den Kommunalwahlen von den eigenen Versäumnissen bei konkreten Sachthemen abzulenken. Frau Müller bemängelt zwar in ihrem Kommentar, dass im besagten Flyer keine Lösungsansätze zu finden seien, macht aber selbst keinerlei Vorschläge, wie das Dilemma beim Ausbau der Windkraft im Main-Kinzig Kreis anzugehen ist. Bei einem Stand von fast hundert Windkraftanlagen im Kreis, das sind mehr als 45 % aller in Betrieb befindlichen Anlagen in ganz Südhessen, wäre es endlich an der Zeit, dass alle im Kreisparlament vertretenen Parteien eine gemeinsame Koalition bilden, die sich um einen gerechten Ausbau der Windkraft kümmert. Das Thema drängt, mit Stand Juli 2020 sind im Main-Kinzig Kreis bereits weitere 27 Windkraftanlagen genehmigt oder im Bau. Zudem enthält erst kürzlich genehmigte Regionalplan für Erneuerbare Energien neue Vorrangflächen für circa 400 zusätzliche Windkraftanlagen. Diese meist noch unbebauten Flächen stellen für alle Windkraftprojektierer ein lohnendes Ziel dar. Falls die Lokalpolitik auch weiterhin die Betroffenheit der Anwohner der vielen neuen Vorrangflächen im Main-Kinzig Kreis einfach ignoriert, wird das Konfliktpotential nach Einschätzung der BI in den nächsten Monaten massiv zunehmen.

  • 18.03.2020 Sachlich bleiben Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen sind essentieller Bestandteil der Arbeit eines Naturschutz- und Umweltverbands

    Die BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. unterstützt selbstverständlich das Vorhaben der Gemeinde Biebergemünd neuen Wohnraum zu schaffen. Allerdings müssen dabei wie bei allen Planungen die rechtlichen Vorgaben zum Naturschutz eingehalten werden. Es sollte heutzutage eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Alternativen geprüft werden, bevor ein Vorhaben wie im vorliegenden Fall umgesetzt wird, das in ausgewiesene Schutzgebiete wie FFH (Fauna-Flora-Habitat) - oder Landschaftsschutzgebiet eingreift. Beide Themen waren Bestandteil der Stellungnahme der BI zur 13. Flächennutzplanänderung der Gemeinde Biebergemünd. Die BI weist deshalb die unsachlichen die Angriffe der beiden Fraktionsvorsitzenden Sebastian Buch und Berthold Schum gegen die Stellungnahme der BI aus mehreren Gründen als völlig haltlos zurück.

    Zum einen ist die Aufgabe eines anerkannten Naturschutz- und Umweltverbands, wie der BI, die kritische Beteiligung bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen oder Regionalplänen. Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligungsverfahren deckt ein großes Spektrum ab. Es reicht von Stellungnahmen zu Planungsvorhaben wie die im Falle der in der jüngsten Sitzung der Biebergemünder Gemeindevertretung verhandelten 13. Änderung des Flächennutzplans im Bereich des Ortsteils Kassel bis hin zu Klageverfahren wie im Beispiel der zurzeit im Bau befindlichen Windkraftanlagen in Flörsbachtal. Entgegen der Vorstellung von Hr. Buch liegt die Aufgabe eines Naturschutz- und Umweltverbands im öffentlichen Beteiligungsverfahren nicht darin, kritiklos Planungen zu akzeptieren. Sondern im Gegenteil, sie soll auf mögliche Schäden an der Natur durch die geplanten Vorhaben hinweisen. Und genau das ist im vorliegenden Fall geschehen. Es liegt dabei in der Sache begründet, dass ein Naturschutz- und Umweltverband möglicherweise zu einem anderen Ergebnis kommt, als ein von der Gemeinde beauftragtes und bezahltes Planungsbüro. Am Ende ist es dann die Aufgabe der genehmigenden Behörde, die einzelnen Positionen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegeneinander abzuwägen. Das sollte eigentlich bekannt sein, auf diesen Aspekt des Genehmigungsverfahrens hat beispielsweise auch unser ehemaliger Landrat Erich Pipa im Rahmen von Windkraftanlagen immer wieder vehement verwiesen.

    Allerdings völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung der Gemeindevertreter, die Stellungnahme der BI wäre nur ein Mittel, die Bebauung in die diversen Biebergemünder Wochenendgebiete zu verlegen, um damit größere Abstandspotentiale zu Windkraftanlagen zu erwirken. Auch wenn der ganze Sachverhalt etwas kompliziert ist, sollten Hr. Schum und Hr. Buch als Fraktionsvorsitzende eigentlich wissen, dass es rechtlich beispielsweise in den beiden von Windkraftvorrangflächen betroffenen Biebergemünder Ortsteilen Breitenborn und Lützel gar keine Wochenendgebiete gibt. In zwei Urteilen hat das Verwaltungsgericht bereits in 2007 und 2017 die Bebauungspläne beider Ortsteile für ungültig erklärt. Wie auch damals die GNZ berichtete, hat die Gemeinde Biebergemünd darauf Ende 2018 mit einem Aufhebungsbeschluss reagiert. Die beiden Ortsteile sollten künftig ausschließlich nach dem Baugesetzbuch als Siedlungsbereich oder Außenbereich behandelt werden. Wochenendgebiete gibt es bei dieser Bewertung nicht und können damit auch nicht mehr für eine Bewertung von Abständen zu Windkraftanlagen herangezogen werden. Damit entbehrt die Anschuldigung jeglicher sachlicher Grundlage.

    „Wir werden uns aber auch durch dieses taktische Manöver nicht davon abhalten lassen, uns weiterhin für den Erhalt des Naturparks Spessart mitsamt seinen besonders geschützten Gebieten einzusetzen, wie es in unserer Satzung als Natur- und Umweltschutzverband verankert ist“, fasst der BI Vorsitzende Berthold Andres das weitere Vorgehen der BI Windkraft im Spessart zusammen.

  • 26.08.2019 Windkraftplan für Südhessen ist rechtswidrig

    In einer ausführlichen Stellungnahme hat die BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. den Grünen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Hessischen Wirtschaftsministerium dazu aufgefordert, dem Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom Juni 2019 zum Regionalplan TPEE (Teilplan Erneuerbare Energien) keine Genehmigung zu erteilen und den Plan zur Heilung der massiven Fehler wieder an die Regionalversammlung zurückzuverweisen.

    In den vergangenen beiden Monaten hat die Bürgerinitiative über ihren Anwalt den vorliegenden Regionalplan Südhessen TPEE überprüfen lassen. Das Ergebnis zeigt, dass der Plan, wie er kürzlich von der Regionalversammlung beschlossen wurde, rechtswidrig ist. Offensichtlich kam es durch massiven Druck der Schwarz-Grünen Landesregierung das 2% Ziel zu erreichen zu einer ganzen Reihe von Planungsfehlern Für die Rechtswidrigkeit des Regionalplans führt die BI Windkraft im Spessart unter anderem die folgenden Punkte auf:

    Die Regionalversammlung Südhessen hatte in ihren ersten Entwürfen eine ganze Reihe von Vorrangflächen auf der Gemarkung von Biebergemünd und der Stadt Bad Orb zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Hiergegen hatte auch die BI Windkraft im Spessart ausführliche Einwendungen erhoben. Insbesondere die entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Belange hatten dann dazu geführt, dass in den Beschlussvorlagen für den Regionalplan für die Sitzung der Regionalversammlung im Dezember 2018 diverse Flächen als Ausschlussflächen gekennzeichnet waren. Ohne eine weitere Auslegung wurde nunmehr aber im Juni 2019 ein geänderter Plan der Regionalversammlung zur Abstimmung vorgelegt und letztlich auch von der Regionalversammlung beschlossen. Die Änderung bestand darin, dass eben diese Flächen nun nicht mehr als Ausschlussflächen gekennzeichnet sind, sondern als sogenannte „unbeplante oder weiße Flächen“. Diese Flächen sollen im Rahmen einer „abgekoppelten Planung“ in einem eventuell späteren Verfahrensabschnitt beurteilt werden und könnten bis dahin prinzipiell mit Windkraftanlagen bebaut werden. Der Plan hat damit wesentliche Änderung erfahren, die sich auf das Gesamtkonzept der Planung auswirkt. Damit liegt ein formaler Fehler im Planverfahren vor, der letztlich zur Unwirksamkeit der Planung führen wird. Eine Genehmigung des aktuell vorliegenden Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen ist deshalb zu versagen.

    Als anerkannte Natur- und Umweltschutzverband Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V. auch naturschutzrechtliche Einwendungen insbesondere gegen die Ausweisung der beiden Flächen 2-304 und 2-308 auf dem Gebiet von Biebergemünd und Bad Orb erhoben. Diese führten dann im Verlauf des Verfahrens dazu, dass zwar die beiden oben genannten Flächen zum Teil deutlich reduziert wurden, substantielle naturschutzrechtliche aber bei der Abwägung nicht berücksichtigt wurden. Die Bewertung des Regierungspräsidiums Darmstadt kam fälschlicherweise zum Schluss, dass für eine Berücksichtigung im Rahmen der Regionalplanung die vorgelegten Ergebnisse zu unkonkret seien. Weitere umfangreiche Untersuchungen in diesem Jahr, die im Auftrag der BI durchgeführt wurden, zeigen aber eindeutig, dass die Aussagen des RP Darmstadt nicht haltbar sind. Ganz im Gegenteil die neuen Untersuchungen bestätigen voll und ganz die Position der BI, dass die Flächen nicht als Windkraftvorrangflächen geeignet sind. Die Ausweisung von derartigen, ganz offensichtlich nicht geeigneten Flächen als Windkraftvorrangflächen kann sogar zu einer rechtlich angreifbaren Verhinderungsplanung führen. Diese liegt dann vor, wenn Flächen offenkundig der Windkraft wegen entgegenstehender Belange nicht zur Verfügung stehen, die Flächen aber in die Gesamtbilanz und in die Abwägung einbezogen werden.

    Letztendlich wurde im Regionalplan auch der Siedlungscharakter des Biebergemünder Ortsteils Lützel nicht korrekt berücksichtigt. Der Regionalplan berücksichtigt diese Wohnsiedlung nicht und stuft sie als Splittersiedlung im Außenbereich ein. Damit gilt für diesen Ortsteil fälschlicherweise nur ein Mindestabstand von 600 m anstatt der sonst üblichen 1.000 m und ermöglich damit erst die Vorrangfläche 2-308. Die Betrachtung der Regionalversammlung widerspricht auch dem in 2018 genehmigten Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft der Gemeinde Biebergemünd, der in diesem Bereich keine Vorrangflächen für Windkraft ausweist. Begründet wurde dies von der Gemeinde Biebergemünd im Rahmen der Aufstellung des FNP Windkraft unter anderem dadurch, dass der Ortsteil Lützel insgesamt als Siedlungsfläche eingestuft wurde und demgemäß ein Abstand von 1.000 vorzusehen ist. Die Konsequenz lautet, dass bei einer fehlerfreien Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Gemeinde Biebergemünd aufgestellten FNP eine Siedlungsfläche infolge der bestehenden Innenbereichslage angenommen werden muss, zumal die Gemeinde Biebergemünd in diesem Kontext die sachnähere Behörde ist.

    Vorstand Berthold Andres der BI fasst zusammen: „Wir hoffen, dass Minister Tarek Al-Wazir unserer Anregung folgt und den jetzigen rechtswidrigen Regionalplan wieder zur Korrektur an die Regionalversammlung zurückverweist. Es wäre ein planerisches Desaster, wenn nach jahrelanger Arbeit ein rechtlich angreifbarer Regionalplan Windkraft genehmigt würde. Es muss die höchste Priorität der Schwarz-Grünen Landesregierung sein, dies zu verhindern.“