Geplanter Windpark Pfaffenhausen II verstößt gegen Artenschutz
Veröffentlicht von Dr. Berthold Andres · Montag 28 Apr 2025 · 2:30
Regierungspräsidium Darmstadt verschleppt Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz
Erst nach einer Beschwerde beim Präsidenten des Regierungspräsidiums Darmstadt, Prof. Dr. habil. Hilligardt, und zudem mit einer Bearbeitungszeit von über zwei Monaten wurden der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur die Unterlagen zum Genehmigungsantrag für den geplanten Windpark Jossgrund-Pfaffenhausen II über zwei Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen zeigen, dass der Projektierer VSB Neue Energien Deutschland GmbH wesentliche Untersuchungen nicht durchgeführt hat und eine entsprechende Umsetzung des Windkraftprojekts zu massiven artenschutzrechtlichen Folgen für mehrere streng geschützte Fledermausarten führen wird.
„Da in diesem Verfahren auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet wird, wiegt die Verschleppung der Weitergabe der Antragsunterlagen an die BI umso schwerer. Offensichtlich soll das Projekt ohne jegliche Transparenz und ohne die sonst übliche Beteiligung von Naturschutzverbänden durchgezogen werden“, ärgert sich BI Vorsitzende Dr. Berthold Andres über das Vorgehen des RP Darmstadt.
Gerade der Faunabericht des Genehmigungsantrags weist nicht akzeptable Defizite bei der Einhaltung der nationalen und europäischen artenschutzrechtlichen Vorgaben auf. In Bezug auf den Schutz streng europäisch geschützter Fledermausarten an den geplanten Standorten zeigt der Bericht, dass beispielsweise auf die zwingend erforderlichen Untersuchungen im Bereich der geplanten Anlagen verzichtet wurde, und verweist nur auf den benachbarten und bereits genehmigten Windpark Jossgrund-Pfaffenhausen I. Damals wurden im Abstand von ca. 200 m von den jetzt geplanten Windkraftanlagen gleich mehrere (!) Wochenstubenquartiere der beiden streng geschützten Fledermausarten Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus nachgewiesen. Alleine schon deshalb ist davon auszugehen, dass sich im Bereich der beiden jetzt geplanten Windkraftanlagen weitere Wochenstubenquartiere der beiden streng geschützten Fledermausarten befinden. Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Quartiere durch Rodungen wäre ein Verbotstatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Erhöht wird das Risiko für die Fledermäuse auch durch Quartierverluste durch die in 2020 in direkter Nachbarschaft errichteten sechs Windkraftanlagen im benachbarten Windpark Flörsbachtal-Rosskopf der Naturenergie Main-Kinzig GmbH. Bau und Betrieb dieser Anlagen haben nach Einschätzung der BI bereits zu einer verbotenen Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten geführt. Durch weitere Habitatzerstörungen und Beeinträchtigung ihrer Lebensbedingungen wird sich das geplante Bauvorhaben deshalb zusätzlich negativ auf die lokale Population der Mopsfledermaus auswirken. In diesem Zusammenhang verweist die BI auf das seit 2018 immer noch anhängige Klageverfahren gegen die sechs bereits errichteten Windkraftanlagen im benachbarten Windpark Flörsbachtal-Rosskopf der Naturenergie Main-Kinzig GmbH aufgrund des Schwerpunktvorkommens der streng geschützten Mopsfledermaus in diesem Gebiet.
Der anerkannte Natur- und Umweltschutzverband Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur hat deshalb gemeinsam mit Gegenwind Bad Orb, der Initiative Lebenswertes Flörsbachtal und der Initiative für den Erhalt des NPSpessart in einem Schreiben die Verantwortlichen beim Regierungspräsidium Darmstadt aufgefordert, die VSB Neue Energien Deutschland GmbH auf die fehlenden Untersuchungen zu den geschützten Fledermausarten hinzuweisen und die Einhaltung der nationalen und europäischen Vorgaben zum Artenschutz einzufordern.