Beschluss für zwei Windkraftvorrangflächen südlich von Roßbach und Bieber
Veröffentlicht von Dr. Berthold Andres · Donnerstag 16 Okt 2025 · 2:45
Beschluss für zwei Windkraftvorrangflächen südlich von Roßbach und Bieber
Flächen für weitere 10 bis 15 Windkraftanlagen entlang der Birkenhainer Straße
In der vergangenen Woche hat der bayrische Planungsverband Untermain mit Sitz in Aschaffenburg den Beschluss für die Ausweisung der beiden Windkraftvorrangflächen W2a und W2b mit einer Gesamtgröße von 178 ha im Bereich der Birkenhainer Straße gefasst. Bayern hat damit seine Drohung wahrgemacht, dass bei der Planung von Windkraftanlagen im hessischen Spessart auch der Schutz für den bayrischen Spessart fällt.
„Für die beiden Biebergemünder Ortsteile Roßbach und Bieber ist der Beschluss ein echtes Desaster. Beide Ortsteile werden jetzt sowohl im Norden als auch im Süden von mehreren Vorranggebieten in die Zange genommen“ beschreibt der BI Vorsitzende Dr. Berthold Andres die unerfreuliche Entwicklung. Die beiden zusätzlichen Vorranggebiete W2a und W2b auf bayrischer Seite haben insgesamt eine Fläche von 178 ha, d.h. Platz für weitere 10 bis 15 Windkraftanlagen (WKA) mit der aktuellen Gesamthöhe von 250 bis 280 m. Zusammen mit den bereits bestehenden Vorranggebieten auf hessischer Seite ist die Gesamtfläche für Windkraftanlagen rund um Biebergemünd auf insgesamt 661 ha angewachsen (Anmerkung: Vorrangflächen sind in der beigefügten Abbildung rot schraffiert). Positiv ist einzig anzumerken, dass aufgrund umfangreicher Einsprüche bei der Offenlage zur Windkraftvorrangfläche W2a, u.a. durch die beiden direkt betroffenen Kommunen Westerngrund beziehungsweise Biebergemünd und der BI Windkraft im Spessart, diese Fläche im Westen reduziert wurde.
Besonders ärgerlich: Ein wesentlicher Grund, dass die Fläche W2a südlich von Roßbach trotz der hohen Sichtbarkeit nicht komplett gestrichen wurde, ist laut der ausführlichen Begründung des Planungsverbands die Vorbelastung dieses Bereichs durch die bereits bestehende Windkraftvorrangfläche 2-308 auf hessischer Seite. „Die Anfang 2020 getroffene Entscheidung der Biebergemünder CDU und SPD, einen Antrag der FWG für eine Klage gegen den Regionalplan Südhessen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) abzulehnen, war eindeutig falsch und führt jetzt ironischerweise dazu, dass nicht nur Breitenborn/Lützel durch weitere Windkraftanlagen bedroht wird, sondern noch wesentlich massiver auch die beiden Ortsteile Roßbach und Bieber“, ärgert sich der BI Vorsitzende. Zur Erinnerung: Die Vorrangfläche 2-308 zwischen Breitenborn/Lützel und Roßbach war nicht Bestandteil des damals gültigen Biebergemünder Flächennutzungsplans Windkraft und hätte im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Gemeinde im TPEE so nicht beschlossen werden dürfen. Eine Klage der Gemeinde Biebergemünd hätte – wie im damaligen Antrag der FWG sehr ausführlich erläutert – sicherlich gute Chancen auf einen Erfolg gehabt.
Die BI Windkraft im Spessart wird eine ausführliche Informationsveranstaltung zu der aktuellen Entwicklung durchführen und bittet in diesem Zusammenhang auch die lokale Politik, sich für den Erhalt einer lebenswerten Heimat gemäß dem Biebergemünder Motto „Natürlich im Spessart“ einzusetzen. Nach Einschätzung der BI müsste die Gemeinde ihr Motto ansonsten wohl in „Industriestandort im Spessart“ ändern.

Abbildung:
Windkraftvorrangflächen im Bereich Roßbach und Bieber (Quelle BI auf Basis der Planungskarten der Regionalversammlung Südhessen und des Planungsverbands Untermain)
Link zu den kompletten Unterlagen zum Beschluss des Planungsverbands Untermain:Windkraftvorrangflächen im Bereich Roßbach und Bieber (Quelle BI auf Basis der Planungskarten der Regionalversammlung Südhessen und des Planungsverbands Untermain)