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Windkraftanlagen: Abstand reduziert die Beeinträchtigungen durch Schattenwurf

Schattenwurf einer Windkraftanlage von 140 Metern Höhe. (Quelle: WEA Schattenwurfhinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz 2002)

Erschienen im Mittelhessen-Bote am Mittwoch, 13. Februar 2013

Der heutige Beitrag der Artikelreihe „Aspekte zur Nutzung der Windenergie“ beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Schattenwurf, Befeuerung, Eiswurf und Discoeffekt auf die Menschen und wie weit entfernt diese von Windkraftanlagen (WKA) leben und wohnen sollten.

  • Was ist Schattenwurf, und welche Gefahren gehen davon aus?

    Unter Schattenwurf oder Schlagschatten einer WKA versteht man den Schatten, der durch die sich bewegenden Rotorblätter bei Sonnenschein entsteht. Steht die Sonne hinter dem Rotor, laufen bei Betrieb der WKA bewegte Schatten über die Grundstücke. Sie verursachen dort je nach Umlaufgeschwindigkeit des Rotors einen verschieden schnellen Wechsel von Schatten und Licht. Diese Effekte sind auch in allen den WKA zugewandten Wohnräumen wahrnehmbar. Der Schattenwurf von WKA ist für den Menschen unangenehm, da der Schatten des bewegten Rotors im Gegensatz zu unbewegten Gegenständen periodische Helligkeitsschwankungen hervorruft. Eine wissenschaftliche Untersuchung an der Universität Kiel hat ergeben, dass nur 60 Minuten täglicher periodischer Beschattung Stress auslösen und somit krank machen können. Der menschliche Organismus reagiert in den meisten Fällen mit Kopfschmerzen, Nervosität, Übelkeit und Schlafstörungen. Um die Belastung der Anwohner zu minimieren, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der Schattenwurf durch WKA auf Wohn- häuser nicht mehr als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr betragen darf. Wird dieser Grenzwert erreicht, müssen die WKA abgeschaltet werden. 

  • Was ist der Disco-Effekt im Gegensatz zum Schattenwurf?

    Der Disco-Effekt wird oft fälschlicherweise mit Schattenwurf verwechselt. Beim Disco- Effekt handelt es sich jedoch um periodische Lichtreflexionen, die an dem sich drehenden Rotor einer Windkraftanlage auftreten können. Der Effekt kann vorkommen, wenn direktes Sonnenlicht auf die spiegelnde und rotierende Oberfläche der Rotorblätter trifft. Die Lichtblitze werden als störend empfunden. Der Disco-Effekt tritt vor allem bei älteren WKA auf, deren Rotorblätter mit glänzenden Lackierungen versehen wurden. Die Rotorblätter moderner WKA werden mit matten und wenig spiegelnden Oberflächen beschichtet. Diese Maßnahme minimiert belästigende Lichtreflexionen. 

  • Warum werden die WKA durch Blinkleuchten gekennzeichnet?

    Die sogenannte Befeuerung ist bei allen WKA mit mehr als 100 Metern Höhe vorgeschrieben und dient der Sicherheit des Flugverkehrs. Für die notwendige Nachtkennzeichnung dürfen in Deutschland nur rote Feuer verwendet werden. Die Tageskennzeichnung darf dagegen über farbige Markierungen der Rotorblätter und/oder weiße Leuchtfeuer erfolgen. Laut einer Untersuchung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fühlen sich die Anwohner sowohl von der nächtlichen roten Befeuerung als auch von den weißen Blitzen der Tagesbefeuerung belästigt. 

  • Wie gefährlich ist Eiswurf?

    Die Rotorblätter von WKA setzen bei entsprechender Witterung Eis an, das sich bei Tauwetter bei stehender und als Eiswurf bei anlaufender Anlage ablösen kann. Die WKA müssten, sobald Eisansatz an den Rotorblättern festgestellt wird, außer Betrieb gesetzt werden. Auch wenn die WKA inzwischen mit sogenannten Eis-Erkennungssystemen ausgerüstet sind, ist bekannt, dass die versprochene Sicherheit nicht gewährleistet ist. Bei Eiswetterlage oder Tauwetter sollte man den Aufenthalt unter WKA vermeiden. 

  • Wie kann der Mensch vor den Risiken Infraschall, Lärm, Schatten- und Eiswurf geschützt werden?

    Der einzige Schutz besteht durch möglichst großen Abstand. Eine bundesweit einheitliche Regelung für Abstände zu bebauten Gebieten gibt es leider bis heute nicht. Im dicht besiedelten NRW gelten 1500 Meter als Abstandskriterium, Brandenburg hat seit 2009 als einziges Bundesland eine gesetzliche Festschreibung von 1000 Metern Abstand zur Wohnbebauung. In Hessen wird empfohlen, generell einen Abstand von 1000 Metern zu vorhandenen und geplanten Wohngebieten einzuhalten. Bei besonders empfindlichen Nutzungen wie Kurund Klinikgebieten kann dieser Abstand größer sein. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert generell einen Mindestabstand von 2000 Metern. Gesetzliche Regelungen gibt es nur im Bereich des Naturschutzes. So dürfen beispielsweise im Umkreis von 5 Kilometern zur Wochenstube der Mopsfledermaus und im Umkreis von 3 Kilometern zum Horst eines Schwarzstorchs keine WKA erstellt werden.